_Teilnahme- und Nutzungsbedingungen der Wirtschaftsbetriebe Neustadt am Rübenberge GmbH

 _Vertragsgegenstand, Änderungen 

§ 1 Gegenstand der Teilnahme- und Nutzungsbedingungen , Begriffsbestimmungen 

(1) Die Wirtschaftsbetriebe Neustadt am Rübenberge GmbH, Hertzstraße 3, 31535 Neustadt am Rübenberge, (im Folgenden „Diensteanbieter“), stellen auf www.crwdwrk.de eine Crowdfunding-Plattform (im Folgenden „Plattform“) zur Verfügung, auf der die ordnungsgemäß registrierten Nutzer (im Folgenden „Nutzer“) Projekte einstellen und zum Zweck der Finanzierung bewerben können (in dieser Eigenschaft: „Projektinhaber“) bzw. Projekte durch die Hingabe von Geldbeiträgen (im Folgenden: „Spenden“) finanziell unterstützen können (in dieser Eigenschaft: „Teilnehmer“). Die Nutzer können persönliche Accounts erstellen, auf der Plattform verfügbare Inhalte abrufen und die weiteren, auf der Plattform jeweils aktuell zur Verfügung stehenden kostenfreien Dienste im Rahmen der jeweiligen Verfügbarkeit nutzen. Nähere Informationen zu den Diensten finden sich in der Beschreibung des Diensteangebots, § 8. 

(2) Bei den Spenden der Teilnehmer handelt es sich regelmäßig nicht um Spenden bzw. Zuwendungen im abgaben- und ertragsteuerlichen Sinne; insbesondere lässt sich auf Basis der über die Plattform getätigten Spenden kein ertragsteuerlicher Sonderausgabenabzug vom Teilnehmer reklamieren. Nutzer bzw. Projektinhaber sowie Teilnehmer sind für etwaige, sie selbst treffende steuerliche Erklärungs-, Anmeldungs- und Entrichtungspflichten eigenständig verantwortlich, die sich aus der Nutzung der Plattform bzw. der Hingabe oder Annahme von Geldbeiträgen ergeben, respektive ergeben können. 

(3) Die vorliegenden Teilnahme- und Nutzungsbedingungen regeln die Zurverfügungstellung der Dienste durch den Diensteanbieter und die Nutzung dieser Dienste durch die Nutzer. Auf der Plattform stehen den Nutzern kostenfreie Dienste zur Verfügung. 

(4) Der Diensteanbieter wird nicht Vertragspartner der – ausschließlich zwischen den Nutzern – geschlossenen Verträgen über die auf der Plattform präsentierten Projekte. Die Erfüllung der über die Plattform geschlossenen Verträge erfolgt ebenfalls ausschließlich zwischen den Nutzern. Etwas anderes gilt nur, wenn der Diensteanbieter selbst ein eigenes Projekt auf der Plattform bewirbt und auf der Plattform in der Eigenschaft eines Projektinhabers auftritt. In einem solchen Fall ist der Diensteanbieter wie ein Projektinhaber zu behandeln und die auf die Projektinhaber anzuwendenden Bestimmungen dieser AGB entsprechend auf den Diensteanbieter anzuwenden. 

(5) Die Nutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform die geltenden Gesetze zu befolgen. Die Nutzer dürfen Adressen, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten, die sie durch die Nutzung der Dienste erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, der jeweilige Nutzer hat hierzu – nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen – seine vorherige Zustimmung ausdrücklich erteilt bzw. einer solchen Verwendung seiner Daten nicht widersprochen. 

(6) Der Diensteanbieter ist berechtigt, Projektbeschreibungen und sonstige Inhalte von Nutzern technisch so zu bearbeiten, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen des Diensteanbieters dargestellt werden können. 

(7) Der Einfachheit halber wird in den Teilnahme- und Nutzungsbedingungen nur die maskuline Form verwendet, womit jedoch selbstverständlich auch die feminine Form umfasst sein soll. 

§ 2 Änderungen der Teilnahme- und Nutzungsbedingungen 

(1) Der Diensteanbieter behält sich vor, diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern, soweit - dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den Teilnahme - und Nutzungsbedingungen, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt, und - durch die Änderungen nicht die wesentlichen Geschäftseigenschaften des Vertrags, umgestaltet werden. 

(2) Über derartige Änderungen wird der Diensteanbieter den Nutzer mindestens zwei (2) Monate vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Nutzer kann den Änderungen vor ihrem geplanten Inkrafttreten entweder zustimmen oder die Änderungen ablehnen. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn der Diensteanbieter in seinem Angebot besonders hinweisen. 

(3) Lehnt der Nutzer die Änderungen ab, haben beide Parteien das Recht, die Geschäftsverbindung außerordentlich zu kündigen. Auf dieses beidseitige außerordentliche Kündigungsrecht wird der Diensteanbieter den Nutzer in seinem Angebot gesondert hinweisen. _Registrierung zur Teilnahme, Umgang mit Anmeldedaten, Beendigung der Teilnahme 

§ 3 Registrierungsberechtigung, Nutzungsvertrag 

(1) Die Nutzung der auf der Plattform verfügbaren Dienste setzt eine Registrierung als Nutzer voraus. Die Registrierung als Nutzer erfolgt durch Eröffnung eines Accounts (im Folgenden „Account“) unter Zustimmung zu diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen. Mit der Registrierung als Nutzer kommt zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der in der Plattform verfügbaren Dienste (im Folgenden „Nutzungsvertrag”) zustande weisen. 

(2) Die Registrierung als Nutzer ist nur volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen erlaubt. Bei einer juristischen Person oder Personengesellschaft muss die Registrierung als Nutzer durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen. Bei der Registrierung als Nutzer können nur einzelne Personen als Inhaber des Accounts angegeben werden. 

§ 4 Registrierung auf der Plattform 

(1) Die während des Registrierungsvorgangs vom Diensteanbieter erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen vom Nutzer vollständig und korrekt angegeben werden. Bei der Registrierung einer juristischen Person ist zusätzlich die vertretungsberechtigte natürliche Person anzugeben. 

(2) Nach Angabe aller erfragten Daten durch den Nutzer werden diese vom Diensteanbieter auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht des Diensteanbieters korrekt und bestehen aus Sicht des Diensteanbieters keine sonstigen Bedenken, schaltet der Diensteanbieter den vom Nutzer beantragten Account frei und benachrichtigt ihn hiervon per E-Mail. Die E-Mail gilt als Annahme des vom Nutzer gemachten Teilnahmeantrags. Ab Zugang der E-Mail ist der Nutzer zur Nutzung der Plattform im Rahmen dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen berechtigt. Hierzu muss der Nutzer vorab seine Freischaltung durch Anklicken des in der E-Mail enthaltenen Links bestätigen. 

(3) Der Account ist nicht übertragbar. 

§ 5 Verantwortung für die Anmeldedaten 

(1) Im Verlauf des Registrierungsvorgangs wird der Nutzer gebeten, u.a. seine E-Mail-Adresse und ein Passwort anzugeben (im Folgenden: „Anmeldedaten“). Mit diesen Daten kann sich der Nutzer nach der Freischaltung seines Accounts und seiner Bestätigung gem. § 4 (2) auf der Plattform einloggen. 

(2) Die Anmeldedaten sind vom Nutzer geheim zu halten und dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. 

(3) Es liegt weiter in der Verantwortung des Nutzers sicherzustellen, dass sein Account und die auf der Plattform zur Verfügung stehenden Dienste ausschließlich durch ihn bzw. durch die vom Nutzer bevollmächtigten Personen genutzt wird. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Anmeldedaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist der Diensteanbieter unverzüglich zu informieren. 

(4) Der Nutzer haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter seinen Anmeldedaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

§ 6 Aktualisierung der Nutzerdaten Der Nutzer ist dazu verpflichtet, seine Daten (einschließlich seiner Kontaktdaten) aktuell zu halten. Tritt während der Dauer seiner Teilnahme eine Änderung der angegebenen Daten ein, so hat er die Angaben unverzüglich auf der Plattform in seinen persönlichen Einstellungen zu aktualisieren. Sollte dem Nutzer dies nicht gelingen, so teilt er dem Diensteanbieter seine geänderten Daten unverzüglich per E-Mail mit. 

§ 7 Laufzeit des Nutzungsvertrages, Beendigung der Teilnahme 

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 

(2) Den Nutzungsvertrag kann der Nutzer jederzeit kündigen, indem er sich von der Teilnahme auf der Plattform abmeldet. Im Fall einer Abmeldung, gilt das von Nutzer eingestellte Projekt als fehlgeschlagen und die hierfür bisher eingezahlten Spenden werden vollständig an die Teilnehmer zurückerstattet. 

(3) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis und der Nutzer darf seinen Account nicht mehr nutzen. Der Diensteanbieter behält sich vor, die Anmeldedaten mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren. 

(4) Auf die ergänzenden Regelungen zu den Kündigungsrechten des Nutzers bzw. des Diensteanbieters in § 22 f. wird hingewiesen. 

 

_Dienste und Inhalte auf der Plattform 

§ 8 Diensteangebot und Verfügbarkeit der Dienste 

(1) In Abhängigkeit ihrer Eigenschaft können die Nutzer auf der Plattform − Projekte einstellen und bewerben. Der Projektinhaber hat die Möglichkeit, den Teilnehmern über die Plattform ein Projekt zur Finanzierung zu präsentieren (im Folgenden „Präsentation“). − Projekte finanziell unterstützen. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, auf der Plattform ein Projekt seiner Wahl durch die Hingabe einer Spende finanziell zu unterstützen. Hierfür erhält der Teilnehmer entweder keine Gegenleistung oder eine sog. „Beute“. Bei dieser Beute handelt es sich entweder um eine nicht-monetäre, symbolische Gegenleistung als eine Art „Dankeschön“ für die finanzielle Unterstützung des Projekts oder es handelt sich um das finale Produkt, dessen Entwicklung mithilfe der Spende des Teilnehmers mitfinanzierte wurde. Inhalt und Umfang der Dienste bestimmen sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen, im Übrigen nach den jeweils aktuell auf der Plattform verfügbaren Funktionalitäten. 

(2) Zu den auf der Plattform verfügbaren Diensten können auch Dienste Dritter gehören, zu welchen der Diensteanbieter lediglich den Zugang vermittelt. Für die Inanspruchnahme derartiger Dienste – die jeweils als Dienste Dritter kenntlich gemacht sind – können von diesen Teilnahmeund Nutzungsbedingungen abweichende oder zusätzliche Regelungen gelten, auf die der Diensteanbieter den Nutzer jeweils hinweisen wird. 

(3) Ein Anspruch auf die Nutzung der auf der Plattform verfügbaren Dienste bestehtnur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten beim Diensteanbieter. Der Diensteanbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit seiner Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Software-fehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten. 

§ 9 Änderungen von Diensten 

Der Diensteanbieter ist jederzeit berechtigt, die auf der Plattform kostenfrei bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste kostenfrei oder kostenpflichtig verfügbar zu machen und die Bereitstellung kostenfreier Dienste einzustellen. Der Diensteanbieter wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen der Nutzer Rücksicht nehmen. § 2 dieser Nutzungs- und Teilnahmebedingungen bleibt hiervon unberührt. 

§ 10 Schutz der Inhalte, Verantwortlichkeit für Inhalte Dritter 

(1) Die auf der Plattform verfügbaren Inhalte sind überwiegend geschützt durch das Urheberrecht oder durch sonstige Schutzrechte und stehen jeweils im Eigentum des Diensteanbieters, der Projektinhaber oder sonstiger Dritter, welche die jeweiligen Inhalte zur Verfügung gestellt haben. Die Zusammenstellung der Inhalte als Solche ist ggf. geschützt als Datenbank oder Datenbankwerk i.S.d. §§ 4 Absatz 2, 87a Absatz 1 UrhG. Der Nutzer darf diese Inhalte lediglich gemäß diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen sowie im durch die Plattform vorgegebenen Rahmen nutzen. 

(2) Die auf der Plattform verfügbaren Inhalte stammen teilweise vom Diensteanbieter und teilweise von Projektinhabern bzw. sonstigen Dritten. Inhalte der Projektinhaber sowie sonstiger Dritter werden nachfolgend zusammenfassend „Drittinhalte“ genannt. Der Diensteanbieter führt bei Drittinhalten keine Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit durch und übernimmt daher keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der Drittinhalte. Dies gilt auch im Hinblick auf die Qualität der Drittinhalte und deren Eignung für einen bestimmten Zweck, und auch, soweit es sich um Drittinhalte auf verlinkten externen Webseiten handelt. Die gesetzliche Haftung, insbesondere als Telemedienanbieter , bleibt hiervon unberührt. 

(3) Sämtliche Inhalte auf der Plattform sind Drittinhalte, ausgenommen diejenigen Inhalte, die mit einem Urheberrechtsvermerk des Diensteanbieters versehen sind. IV. Inanspruchnahme der Dienste auf der Plattform 

§ 11 Umfang der erlaubten Nutzung, Überwachung der Nutzungsaktivitäten 

(1) Die Nutzungsberechtigung des Nutzers beschränkt sich auf den Zugang zur Plattform sowie auf die Nutzung der auf der Plattform jeweils verfügbaren Dienste im Rahmen der Regelungen dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen. 

(2) Für die Schaffung der im Verantwortungsbereich des Nutzers zur vertragsgemäßen Nutzung der Dienste notwendigen technischen Voraussetzungen ist der Nutzer selbst verantwortlich. Der Diensteanbieter schuldet dem Nutzer keine diesbezügliche Beratung. 

§ 12 Erstellung von Benutzerprofilen 

(1) Der Nutzer kann sein Benutzerprofil im Rahmen der vorliegenden Teilnahme- und Nutzungsbedingungen nach seinen Vorstellungen individuell gestalten. 

(2) Der Diensteanbieter führt im Regelfall keine Überprüfung der Identität der Teilnehmer und der Angaben in deren Profilen durch. Der Diensteanbieter leistet daher keine Gewähr dafür, dass es sich bei jedem Teilnehmer jeweils um die Person handelt, für die der jeweilige Teilnehmer sich ausgibt. 

§ 13 Einstellen von eigenen Inhalten durch den Projektinhaber 

(1) Soweit als Funktionalität auf der Plattform verfügbar, darf der Projektinhaber unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen Inhalte auf der Plattform einstellen und damit für Dritte verfügbar machen. Teilnehmer können keine eigenen Inhalte auf der Plattform einstellen. 

(2) Mit dem Einstellen von Inhalten räumt der Projektinhaber dem Diensteanbieter jeweils ein unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein, insbesondere − zur Speicherung der Inhalte auf dem Server des Diensteanbieters sowie deren Veröffentlichung, insbesondere deren öffentlicher Zugänglichmachung (z.B. durch Anzeige der Inhalte auf der Plattform), − zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte erforderlich ist, und − zur Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber Dritten an den Inhalten des Projektinhabers entsprechend § 14. 

(3) Soweit der Projektinhaber die von ihm eingestellten Inhalte wieder von der Plattform herunternimmt, erlischt das dem Diensteanbieter vorstehend eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht. Der Diensteanbieter bleiben jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren. Die den anderen Nutzern am vom einzelnen Projektinhaber eingestellten Inhalten bereits eingeräumten Nutzungsrechte bleiben ebenfalls unberührt. 

(4) Der Projektinhaber ist für die von ihm eingestellten Inhalte voll verantwortlich. Der Diensteanbieter übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck. 

(5) Der Diensteanbieter behält sich das Recht vor, das Einstellen von Inhalten abzulehnen und/oder bereits eingestellte Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen, sofern das Einstellen der Inhalte durch den Projektinhaber oder die eingestellten Inhalte selbst zu einem Verstoß gegen § 14 geführt haben oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen § 14 kommen wird. Der Diensteanbieter wird hierbei jedoch auf die berechtigten Interessen des Projektinhabers Rücksicht nehmen und das mildeste Mittel zur Abwehr des Verstoßes gegen § 1 4 wählen. 

§ 14 Nutzungsrecht an auf der Plattform verfügbaren Inhalten 

(1) Soweit nicht in diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen oder auf der Plattform eine weitergehende Nutzung ausdrücklich erlaubt oder auf der Plattform durch eine entsprechende Funktionalität (z.B. DownloadButton) ermöglicht wird, − darf der Nutzer die auf der Plattform verfügbaren Inhalte ausschließlich für persönliche Zwecke online abrufen und anzeigen. Dieses Nutzungsrecht ist auf die Dauer seiner vertragsgemäßen Teilnahme an der Plattform beschränkt; − ist es dem Nutzer untersagt, die auf der Plattform verfügbaren Inhalte ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen, vorzuzeigen oder vorzuführen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Ebenso ist es untersagt, Urhebervermerke, Logos und sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke zu entfernen oder zu verändern. 

(2) Zum Herunterladen von Inhalten („Download“) sowie zum Ausdrucken von Inhalten ist der Nutzer nur berechtigt, soweit eine Möglichkeit zum Download bzw. zum Ausdrucken auf der Plattform als Funktionalität (z.B. mittels eines Download-Buttons) zur Verfügung steht. 

(3) An den vom Nutzer ordnungsgemäß heruntergeladenen bzw. ausgedruckten Inhalten erhält er jeweils ein zeitlich unbefristetes und nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Nutzung zu eigenen, nichtkommerziellen Zwecken. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an den Inhalten beim ursprünglichen Rechteinhaber (dem Diensteanbieter oder dem jeweiligen Dritten). 

(4) Die zwingenden gesetzlichen Rechte (einschließlich der Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 UrhG) bleiben unberührt. § 15 Präsentation von Projekten, Nutzungsrechte, Urheberrecht, Lizenzen 

(1) Der Projektinhaber darf auf der Plattform nur Projekte einstellen und bewerben, zu deren Präsentation er berechtigt ist. Der Projektinhaber hat das Projekt vorzustellen und dabei anzugeben, ob der Teilnehmer für die finanzielle Unterstützung des präsentierten Projekts eine Beute abgreifen kann und wie diese ausgestaltet ist (z.B. verfügbare Stückzahl). Falls mit den Spenden die Entwicklung eines Produkts vorfinanziert werden soll, muss der Projektinhaber dessen Eigenschaften genau, vollständig und wahrheitsgemäß zu beschreiben. Zudem muss der Projektinhaber über die Einzelheiten der Zahlung der Spende und der Lieferung einer Beute vollständig informieren. 

(2) Jeder Präsentation ist eine Beschreibung des Projekts beizufügen, welche zumindest - die Hintergründe und das Ziel des Projekts erläutert, - den Verwendungszweck der Spende konkretisiert, - den Finanzierungszeitraum festlegt, - die zu erreichende Zielsumme benennt, - klarstellt, ob der Spender eine Beute erhält und wie diese ausgestaltet ist, und - ggf. die wesentlichen Eigenschaften eines zu entwickelnden Produkts darlegt. Der Diensteanbieter behält sich das Recht vor, weitere Informationen vom Projektinhaber anzufordern. 

(3) Der Projektinhaber ist dafür verantwortlich, dass seine Projektbeschreibung und sonstigen Inhalte (insbesondere Bilder und sonstige Informationen) rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Projektinhaber ist verpflichtet, bei urheberrechtlich geschützten Werken die Einwilligung des Rechteinhabers zur Nutzung einzuholen. Die Angaben nach den Absätzen 1 und 2 sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen sich ausschließlich auf das präsentierte Projekt und die zugehörige Beute beziehen. Werbung für nicht auf der Plattform präsentierte Projekte ist unzulässig. 

(4) Sofern der Projektinhaber die erforderlichen Angaben nach den Absätzen 1 und 2 im Wege eines Hyperlinks zugänglich macht, ist er verpflichtet, eine eventuell erforderliche Gestattung hierzu selbst einzuholen. 

(5) Dem Projektinhaber ist es nicht gestattet, Projekte zu präsentieren, die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Verboten sind insbesondere solche Projekte, die in den Anwendungsbereich von § 20 dieser AGB fallen. Die hier abgerufen werden können. Ein Verstoß gegen diese Norm berechtigt den Diensteanbieter zum Ausschluss des Projektinhabers unter fristloser Kündigung des Nutzungsvertrags. 

(6) Soweit für die Spenden eine Beute gewährt wird, enthalten die Spenden auch die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer sowie die ggf. für die Beute anfallenden Liefer- und Versandkosten. Die Aufteilung des gespendeten Betrags in einen, als Gegenleistung für die Beute zu verstehenden Anteil (inklusive sämtlicher Liefer- und Versandkosten sowie Umsatzsteuer) sowie einen gegenleistungslosen Anteil, obliegt dem Nutzer/Projektinhaber. Gleiches gilt auch für sonstige Gegenleistungen abseits der Beute. Dem Projektinhaber ist es nicht gestattet, über die Spende hinaus – wie auch immer geartete – Gebühren oder Provisionen zu erheben. 

(7) Projektinhaber, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit Verbrauchern Projekte präsentieren, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das Bestehen oder Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts zu belehren. (8) Mehrfacheinstellungen von identischen oder ähnlichen Projekten sind nicht gestattet. 

§ 16 Vertragsschluss zwischen den Nutzern über die Plattform, Spende, Beute abgreifen 

(1) Die Präsentation der Projekte durch den Projektinhaber stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Schenkungsvertrages (falls keine Gegenleistung für die Spende gewährt wird) bzw. Kauf- bzw. Werklieferungsvertrages (falls mit den Spenden die Entwicklung eines – ggf. noch herzustellenden – Produkts finanziert wird) dar. 

(2) Der Teilnehmer kann frei wählen, welches der präsentierten Projekte er unterstützen möchte. 

(3) Ob der Teilnehmer eine Beute abgreifen kann, hängt von dem gewählten Projekt und die Verfügbarkeit der Beute im Einzelfall ab. Einen Anspruch auf das Abgreifen einer Beute besteht nur in den Fällen, in welchen mit den Spenden die Entwicklung eines – ggf. noch herzustellenden – Produkts finanziert wird. Ein solcher Anspruch steht unter der Bedingung, dass das betreffende Projekt erfolgreich abgeschlossen wurde. 

(4) Entscheidet sich der Teilnehmer ein präsentiertes Projekt finanziell zu unterstützen, hat er den Button „jetzt spenden“ anzuklicken. Im Rahmen des Checkout-Prozesses erhält der Teilnehmer die Möglichkeit, seine Auswahl zu prüfen und – falls erforderlich anzupassen – seine Rechnungsadresse und – falls abweichend – seine Lieferadresse anzugeben sowie eine der zur Verfügung stehenden Zahlungsarten auswählen. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten können hier eingesehen werden. 

(5) Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig unterstützen“ im Checkout-Prozess der Plattform gibt der Teilnehmer ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss des entsprechenden Vertrages mit dem Projektinhaber ab. 

(6) Der Projektinhaber wird den Zugang des über die Plattform abgegebenen Angebots des Teilnehmers unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. 

(7) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Projektinhaber das Angebot des Teilnehmer s durch eine Annahmeerklärung annimmt , spätestens wenn die Spende des Teilnehmers eingezogen wird. Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass das Projekt fehlschlägt (vgl. § 19). 

(8) Die Abgabe der vorstehenden Erklärungen erfolgt jeweils durch elektronische Erklärung an den Diensteanbieter. Letzterer ist bei der Entgegennahme des Angebots Annahmevertreter des Teilnehmer s und bei der Abgabe der Annahme Bote des Projektinhabers. 

§ 17 Spende des Teilnehmers, Bonus des Diensteanbieter (1) Der Teilnehmer kann die Höhe seiner Spende für jedes Projekt frei bestimmen. Eine gemachte Spende kann von dem Teilnehmer nicht zurückgezogen werden.  

(2) Der Diensteanbieter unterstützt die präsentierten Projekte ebenfalls finanziell durch Hingabe einer Spende. Für jeden gesendeten Euro, den ein Projektinhaber für sein Projekt durch einen Teilnehmer erhält, gibt der Diensteanbieter einen zuvor mit dem Projektinhaber vereinbarten prozentualen Anteil (Bonus) hinzu. Der Bonus fließt in die zu erreichende Zielsumme mit ein. Beträgt die Zielsumme beispielsweise 3.000,00 Euro und vereinbaren der Projektinhaber und der Diensteanbieter einen Bonus in Höhe von 50 Prozent der Zielsumme, so müssten die Teilnehmer durch ihre Spenden noch einen Gesamtbetrag in Höhe von 1.500,00 Euro erzielen, um dem Projekt zum Erfolg zu verhelfen. 

§ 18 Auszahlung an den Projektinhaber, Erreichen der Zielsumme, Überschuss 

(1) Die Auszahlung der Spenden und des korrespondierenden Bonusses an den Projektinhaber erfolgt nur dann, wenn das betreffende Projekt erfolgreich abgeschlossen wurde. 

(2) Ein Projekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn die Zielsumme rechtzeitig erreicht wird. Das ist der Fall, wenn die vom Projektinhaber benannte Gesamtsumme zum Zweck der Finanzierung seines Projekts innerhalb des festgelegten Finanzierungszeitraums erreicht wird. 

(3) Erreicht der Projektinhaber die benannte Zielsumme innerhalb des festgelegten Finanzierungszeitraums, werden sämtliche Spenden und der korrespondierende Bonus vollständig an den Projektinhaber ausgezahlt. Dies gilt auch dann, wenn die Gesamtsumme der Spenden, die vom Projektinhaber zuvor benannte Zielsumme überschreitet (Überschuss). 

§ 19 Fehlgeschlagenes Projekt 

(1) Wird die Zielsumme nicht innerhalb des festgelegten Finanzierungszeitraums erreicht, gilt das Projekt als fehlgeschlagen. In einem solchen Fall werden weder die bisherigen Spenden noch der korrespondierende Bonus an den Projektinhaber ausgezahlt. Die Spenden werden an die Teilnehmer zurückgezahlt. Für die Rückzahlung verwendet der Dienstanbieter dieselbe Zahlungsart, die der jeweilige Teilnehmer für die Spende verwendet hat. 

(2) Absatz 1 dieser Bestimmung findet im Fall des Abbruchs eines Projekts durch den Projektinhaber entsprechende Anwendung. Ein Abbruch des Projekts liegt vor, wenn der Projektinhaber das Projekt vor Ablauf des Finanzierungszeitraums beendet. In einem solchen Fall erhebt der Diensteanbieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro von dem Projektinhaber. 

§ 20 Verbotene Aktivitäten

(1) Dem Nutzer sind jegliche Aktivitäten im bzw. im Zusammenhang mit der Plattform untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind Ihnen folgende Handlungen untersagt: a. das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte; b. die Verwendung von Inhalten, durch die andere Nutzer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden; c. die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein. 

(2) Des Weiteren sind dem Nutzer auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Plattform sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzern (z.B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen) die folgenden Aktivitäten untersagt: a. die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien; b. die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen; c. die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit); d. die Belästigung anderer Nutzer, z.B. durch mehrfaches persönliches Kontaktieren ohne oder entgegen der Reaktion des anderen Nutzers sowie das Fördern bzw. Unterstützen derartiger Belästigungen; e. die Aufforderung anderer Nutzer zur Preisgabe von Passwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke; f. die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von auf der Plattform verfügbaren Inhalten, soweit Ihnen dies nicht ausdrücklich vom jeweiligen Urheber gestattet oder als Funktionalität auf der Plattform ausdrücklich zur Verfügung gestellt wird. 

(3) Ebenfalls untersagt ist dem Nutzer jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb der Plattform zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme des Diensteanbieters übermäßig zu belasten. 

(4) Sollte dem Nutzer eine illegale, missbräuchliche, vertragswidrige oder sonstig unberechtigte Nutzung der Plattform bekannt werden, so wird um entsprechende Meldung an den Diensteanbieter per E-Mail (info@ crwdwrk.de) gebeten. Der Diensteanbieter wird den Vorgang dann prüfen und ggf. angemessene Schritte einleiten. 

(5) Bei Vorliegen eines Verdachts auf rechtswidrige bzw. strafbare Handlungen ist der Diensteanbieter berechtigt und ggf. auch verpflichtet, die Aktivitäten des betroffenen Nutzers zu überprüfen und ggf. geeignete rechtliche Schritte einzuleiten. Hierzu kann auch die Zuleitung eines Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft gehören. 

§ 21 Sanktionen 

(1) Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass der Nutzer gegen diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen, Rechte Dritter, und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, kann der Diensteanbieter nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des jeweiligen Nutzers – die folgenden Sanktionsmaßnahmen ergreifen: - Angebote oder sonstige Inhalte löschen, - die Nutzung der Plattform bei- oder einschränken, - den Nutzer verwarnen, - den Zugang zum Account vorläufig oder dauerhaft sperren. 

(2) Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung sperrt der Diensteanbieter die Zugangsberechtigung des Nutzers und benachrichtigt ihn hierüber per E-Mail. Im Falle einer vorübergehenden Sperrung reaktiviert der Diensteanbieter nach Ablauf der Sperrzeit die Zugangsberechtigung und benachrichtigt den Nutzer hierüber per E-Mail. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Teilnahme an der Plattform dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut auf der Plattform anmelden. 

§ 22 Kündigungsrechte des Nutzers 

(1) Der Nutzer kann das gesamte Vertragsverhältnis mit dem Diensteanbieter, soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 

(2) Ist für das gesamte Vertragsverhältnis eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, so ist eine fristlose Kündigung nur möglich, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Nutzer, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Diensteanbieters, unzumutbar macht, das Vertragsverhältnis fortzusetzen. 

(3) Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. 

§ 23 Kündigungsrechte des Dienstanbieters 

(1) Der Diensteanbieter kann das gesamte Vertragsverhältnis mit dem Nutzer, soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird der Diensteanbieter auf die berechtigten Belange des Nutzers Rücksicht nehmen, insbesondere eine Kündigungsfrist von zwei Wochen nicht unterschreiten. 

(2) Eine fristlose Kündigung des gesamten Vertragsverhältnisses ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dem Diensteanbieter dessen Fortsetzung – auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Nutzers – unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, − wenn der Nutzer falsche Angaben bei der Registrierung gemacht hat, − wenn ein erkennbarer Missbrauch der Plattform durch den Nutzer vorliegt, − wenn die Funktionsfähigkeit der Plattform durch den Nutzer beeinträchtigt wird oder − bei Verletzung gesetzlicher Vorschriften oder der Rechte Dritter. 

(3) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Abs. 2 und 3 BGB) entbehrlich.

 

 _Haftungsbeschränkung Gewährleistung, Freistellung 

§ 24 Haftungsbeschränkung 

(1) Für Schäden, die durch den Diensteanbieter oder durch dessen gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haftet der Diensteanbieter unbeschränkt. 

(2) In sonstigen Fällen haftet der Diensteanbieter – soweit in Absatz 4 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Diensteanbieters – vorbehaltlich der Regelung in Absatz 4 – ausgeschlossen. 

(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen des Diensteanbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. (4) Die sich aus den Absätzen 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Arglist, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. 

§ 27 Gewährleistung 

(1) Der Diensteanbieter ist nicht Partei der über die Plattform geschlossenen Verträge zwischen den Nutzern. Der Diensteanbieter stellt insoweit lediglich die technische und organisatorische Infrastruktur zur Verfügung, um ein dahingehendes Kontrahieren zwischen den Nutzern zu gewährleisten. 

(2) Der Diensteanbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Erklärungen der Nutzer, insbesondere hinsichtlich ihrer Person sowie ihrer Leistungsfähigkeit und -willigkeit. Eine Prüfung von Identität und Bonität der Nutzer erfolgt nicht. Entwurf (3) Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Projektinhabers wird für den Fall ausdrücklich widersprochen, dass sie den vorliegenden Teilnahme- und Nutzungsbedingungen entgegenstehen. 

§ 26 Freistellung 

(1) Der Nutzer stellt den Diensteanbieter für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtverletzung und/ oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Handlungen des Nutzers im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform ergeben, die der Nutzer zu vertreten hat. 

(2) Darüber hinaus verpflichtet sich der Nutzer, dem Diensteanbieter alle Kosten zu ersetzen, die dem Diensteanbieter durch die Inanspruchnahme durch Dritte nach Absatz 1 entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Rechtsanwaltskosten in gesetzlicher Höhe. 

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, dem Diensteanbieter für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte nach Absatz 1 unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind. 

 

_Sonstige Bestimmungen 

§ 27 Form von Erklärungen 

Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Teilnahme an der Plattform abgegeben werden, haben auf elektronischem Weg zu erfolgen (z.B. per E-Mail), sofern in diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften eine andere Form der Kommunikation erfordern. 

§ 28 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 

§ 29 Anwendbares Recht Diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG). Ist der Nutzer ein Verbraucher und hat er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land als in Deutschland, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt. § 30 Gerichtsstand Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle sich aus diesen Teilnahme - und Nutzungsbedingungen ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Diensteanbieters, Neustadt am Rübenberge